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   EuGH, 17.12.2019 - C-568/18 P   

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https://dejure.org/2019,44923
EuGH, 17.12.2019 - C-568/18 P (https://dejure.org/2019,44923)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2019 - C-568/18 P (https://dejure.org/2019,44923)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - C-568/18 P (https://dejure.org/2019,44923)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Rogesa/ Kommission

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich - Ausnahmen vom Zugangsrecht - Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person - Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 - Art. 6 ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Rogesa/ Kommission

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich - Ausnahmen vom Zugangsrecht - Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person - Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 - Art. 6 ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.09.2018 - C-57/16

    ClientEarth / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der

    Auszug aus EuGH, 17.12.2019 - C-568/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen der Streitgegenstand wie auch das Rechtsschutzinteresse bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt -, was voraussetzt, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, oder gegebenenfalls das Rechtsmittel der Partei, die es eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission, C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich jedoch, dass ein Kläger in bestimmten Fällen ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung und gegebenenfalls an der Aufhebung des Urteils des Gerichts, mit dem die Klage gegen diese Handlung abgewiesen wurde, behalten kann, um den Urheber der Handlung für die Zukunft zu geeigneten Änderungen zu veranlassen und um somit das Risiko zu vermeiden, dass sich die Rechtswidrigkeit, die der fraglichen Handlung anhaften soll, wiederholt (Urteile vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission, C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 48).

    Der Fortbestand dieses Interesses setzt voraus, dass sich der Rechtsverstoß unabhängig von den besonderen Umständen der in Rede stehenden Rechtssache in Zukunft wiederholen kann (Urteil vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission, C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.05.2013 - C-239/12

    und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von

    Auszug aus EuGH, 17.12.2019 - C-568/18
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich jedoch, dass ein Kläger in bestimmten Fällen ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung und gegebenenfalls an der Aufhebung des Urteils des Gerichts, mit dem die Klage gegen diese Handlung abgewiesen wurde, behalten kann, um den Urheber der Handlung für die Zukunft zu geeigneten Änderungen zu veranlassen und um somit das Risiko zu vermeiden, dass sich die Rechtswidrigkeit, die der fraglichen Handlung anhaften soll, wiederholt (Urteile vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission, C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 48).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich des Weiteren, dass der Fortbestand des Rechtsschutzinteresses eines Klägers bzw. Rechtsmittelführers im konkreten Fall zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 65).

  • EuG, 11.07.2018 - T-643/13

    Rogesa / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Auszug aus EuGH, 17.12.2019 - C-568/18
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rogesa Roheisengesellschaft Saar mbH (im Folgenden: Rogesa) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Juli 2018, Rogesa/Kommission (T-643/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:423), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. September 2013 (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, mit der ihr der Zugang zu Dokumenten mit Informationen über die von der Kommission herangezogenen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der 10 % effizientesten Anlagen, die als Ausgangspunkt bei der Festlegung der Grundsätze für die Ex-ante -Benchmarks gemäß Art. 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. 2003, L 275, S. 32) in der durch die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (ABl. 2009, L 140, S. 63) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2003/87) dienten, verweigert wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-761/18

    Leino-Sandberg/ Parlament

    42 Im Beschluss vom 17. Dezember 2019, Rogesa/Kommission (C-568/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1092), hat der Gerichtshof die Erledigung der Hauptsache festgestellt, nachdem die Kommission, wenngleich ohne Rücknahme ihrer ursprünglichen ablehnenden Entscheidung, die angeforderten Dokumente übermittelt hatte.

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission (C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 130), und Beschluss vom 17. Dezember 2019, Rogesa/Kommission (C-568/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1092, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-499/18

    Bayer CropScience und Bayer/ Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

    26 Urteile vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission (C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 42), und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 17), sowie Beschluss vom 17. Dezember 2019, Rogesa/Kommission (C-568/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1092, Rn. 25).
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